LEBENSMITTELHYGIENE/HACCP

Seit dem 01.01.2006 verlangt die Verordnung EG Nr. 852/2004 die Dokumentation von betriebseigenen Hygienemaßnahmen der lebens­mittelverarbeitenden Industrie und Gastronomie. Hierzu zählen z.B. Bäckereien, Schlachthöfe, Kühlhäuser, Imbissbuden oder Grossküchen.

Ein HACCP-System, welches individuell auf ihren Betrieb zugeschnitten wird, gewährleistet Schutz vor unbemerkter Ausbreitung von Gesundheits- und Vorratsschädlingen durch Einschleppung oder Einwanderung und unterstützt Ihre Dokumentation bei Kontrollen durch zuständige Behörden.

Durch unser Fachwissen und unsere Erfahrung kennen wir die kritischen Gefahrenbereiche in Betrieben und optimieren ihren Sicherheitsstandard. Das erspart ihnen Zeit und vermindert Ihr Gefahrenrisiko.